Hallo,
in Ihrem Fall liegt ein sogenanntes Reihengeschäft vor. Die Reihe besteht aus I (Empfänger in Italien) - AT (Lieferer in Österreich = Sie) - USA (Lieferant in USA). Da der italienische Spediteur an Sie verrechnet, nehme ich an, dass der Spediteur durch Sie beauftragt wurde. Es handelt sich daher um eine Abhollieferung aus den USA.
Lieferung USA - AT = bewegte Lieferung (Lieferort USA)
Lieferung AT - IT = ruhende Lieferung (Lieferort Italien)
Die Lieferung hat wie Sie bereits erkannt haben Österreich nicht berührt und ist gem. UStG in AT nicht steuerbar (daher nicht in die UVA aufzunehmen).
Da Sie im Zeitpunkt der Einfuhr in Italien verfügungsberechtigt waren, sind Sie Schuldner der EUSt und können diese auch als Vorsteuer abziehen.
Aufgrund der Lieferung in Italien müssen Sie dies in Italien machen.
|