Verfasst von:
Johannes am
22.05.2015 18:01
|
|
THEMA: Einkommensteuer |
Grüss Gott,
Bin aus Österreich und hab vor selbständig zu werden mit einem Einzelunternehmen, dazu hätte ich eine Frage zur Einkommensteuer, ist diese wirklich im vorhinein jeden 15.02 / 15.05. / 15.08. / 15.11. zu verrichten?
Hab jetzt schon mehrmals gehört das manche Selbständige erst nach gut einem Jahr die Einkommensteuer vom vergangenen Jahr zahlen, ist das auch möglich?
Bitte um ihre Info!
Danke und Grüsse Johannes Tschida |
|
|
Verfasst von:
Gast am
22.05.2015 19:15
|
|
THEMA: Einkommensteuer |
Sie müssen einen sogenannten Betriebseröffnungsbogen ausfüllen (geht auch über Finanzonline: Erklärungswechsel). Dabei müssen Sie den geschätzten Gewinn angeben. Wenn Ihr prognostizierter Gewinn über 11.000,00 liegt, müssen Sie Einkommensteuervorauszahlungen leisten, welche Ihnen vom Finanzamt vorgeschrieben wird. Wenn Sie weniger als 11.000,00 Gewinn angeben, fällt keine Einkommensteuervorauszahlung an.
mfg |
|
|
Verfasst von:
Johannes am
23.05.2015 08:28
|
|
THEMA: Einkommensteuer |
Guten Tag,
Vielen Dank für ihre Antwort, na dann werd ich wohl nicht darüber hinweg kommen
die Vorauszahlungen zu leisten, denn es sind auf jeden Fall mehr als 11.000 Gewinn im Jahr
und mit Absicht weniger angeben wird nicht funktionieren und wenn nur fürs erste Jahr nehm ich an..
Liebe Grüsse
Johannes |
|
|
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
27.05.2015 13:10
|
|
THEMA: Einkommensteuer |
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an:
es gibt ja auch Ausgaben, die Sie gegenrechnen können.
www.steuerberatung-weiss.at
01 533 16 37 |
|
|
|