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Verfasst von: Johannes am 22.05.2015 18:01
 


THEMA:  Einkommensteuer

Grüss Gott,

Bin aus Österreich und hab vor selbständig zu werden mit einem Einzelunternehmen, dazu hätte ich eine Frage zur
Einkommensteuer, ist diese wirklich im vorhinein jeden 15.02 / 15.05. / 15.08. / 15.11. zu verrichten?

Hab jetzt schon mehrmals gehört das manche Selbständige erst nach gut einem Jahr die Einkommensteuer
vom vergangenen Jahr zahlen, ist das auch möglich?

Bitte um ihre Info!

Danke und Grüsse
Johannes Tschida

Verfasst von: Gast am 22.05.2015 19:15
 


THEMA:  Einkommensteuer

Sie müssen einen sogenannten Betriebseröffnungsbogen ausfüllen (geht auch über Finanzonline: Erklärungswechsel). Dabei müssen Sie den geschätzten Gewinn angeben. Wenn Ihr prognostizierter Gewinn über 11.000,00 liegt, müssen Sie Einkommensteuervorauszahlungen leisten, welche Ihnen vom Finanzamt vorgeschrieben wird. Wenn Sie weniger als 11.000,00 Gewinn angeben, fällt keine Einkommensteuervorauszahlung an.

 

mfg

Verfasst von: Johannes am 23.05.2015 08:28
 


THEMA:  Einkommensteuer

Guten Tag,

Vielen Dank für ihre Antwort, na dann werd ich wohl nicht darüber hinweg kommen

die Vorauszahlungen zu leisten, denn es sind auf jeden Fall mehr als 11.000 Gewinn im Jahr

und mit Absicht weniger angeben wird nicht funktionieren und wenn nur fürs erste Jahr nehm ich an..

 

Liebe Grüsse

Johannes

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.05.2015 13:10
 


THEMA:  Einkommensteuer

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