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Verfasst von: miss_d am 20.04.2015 14:13
 


THEMA:  Absetzbarkeit Werbungskosten/Umschulungskosten/Weiterbildung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte gerne an der TU eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nehmen. Dies dauert 1 Semester (Postgraduate Lehrgang) und kostet 7000€. Nun meine Frage, ich mache diesen Lehrgang um dann Fuß fassen zu können, in diesem Bereich. Die Kosten kann ich ja als Werbungskosten absetzen, aber ich finde keinen definitiven Betrag bzw. wieviel Prozent der Kurskosten hier rückerstattet werden kann. Kann man dies Pauschal sagen?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.04.2015 15:11
 


THEMA:  Absetzbarkeit Werbungskosten/Umschulungskosten/Weiterbildung

Die Rückerstattung erfolgt zu Ihrem Einkommensteuerbelastungsprozentsatz. Da gibt es keinen fixen Betrag.

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