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Verfasst von: Robert am 29.03.2015 16:50
 


THEMA:  Grundanteil

Hallo Forumsgemeinde, da ich mich steuerlich nicht so gut auskenne, bitte ich um Hilfe.

Wir haben 2010 eine Doppelhaushälfte ( Bau 2005) vom Vormieter übernommen und an die gemeinnützige Genossenschaft rund 24.000 € (nicht aus einem Kredit) für den Grundanteil bzw Baukostenanteil bezahlt.    

( Auf der Bestätigung der Genossenschaft steht "Bestätigung für 2010 über 8-jährig gebundene Beträge")

Kann ich diese Summe irgendwie bei der Arbeitnehmer Veranlagung geltend machen?? (seit 2009 keine gemacht)

Vielen Dank für eure Hilfe!    LG Robert

 

Verfasst von: Mag. Peter Knöll, Steuerberater am 30.03.2015 14:27
 


THEMA:  Grundanteil

Grundsätzich sind derartige Kosten als Sonderausgaben abzugsfähig.

 

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