Hallo Ronny,
falls Sie gewerblicher Wiederverkäufer oder Händler sind, wird auf beweglicher körperliche Gegenstände, für die im Gemeinschaftsgebiet keine USt geschuldet wurde (ist der Fall, wenn ein Privater an Sie verkauft) oder die bereits der Differenzbesteuerung unterlegen sind, die Differenzbesteuerung zwingend anzuwenden (dh. auch auf Autoteile oder Teile von Schlachtfahrzeugen).
Grundsätzlich sollte man sich aber den jeweiligen Sachverhalt genau ansehen.
LG
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