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Verfasst von: Astrid Gronister am 26.02.2015 19:45
 


THEMA:  Bildungskarenz und Zuverdienst im Ausland

hallo!

hier eine kurze beschreibung der sachlage:

ich bin seit 15. september 2014 in bildungskarenz - für 12 monate. ich studiere in deutschland (pforzheim) und habe meinen wohnsitz ebenfalls in deutschland (heidelberg). ich überlege nun im jahr 2015 hier im nebenerwerb ein gewerbe (schmuckdesign, modeschmuck) anzumelden und auf geringfügiger basis dazuzuverdienen. ab mitte september 2015 möchte ich voraussichtlich als werkstudent oder ähnliches hier in deutschland verdienen.

nun zu meiner frage: in welchem der beiden länder müsste ich meine einkommenssteuererklärung machen? was ist im zweiten land dann am finanzamt anzugeben?

danke schon im voraus und beste grüße!

Verfasst von: Gast am 02.03.2015 12:26
 


THEMA:  Bildungskarenz und Zuverdienst im Ausland

Wo Du den Hauptwohnsitz hast, alles dort. 

Verfasst von: Astrid Gronister am 02.03.2015 22:25
 


THEMA:  Bildungskarenz und Zuverdienst im Ausland

hallo - vielen dank! ich habe in beiden ländern momentan einen hauptwohnsitz angemeldet - lebensmittelpunkt ist eher deutschland, weil ich hier studiere und mehr zeit verbringe - also wohl dort.

was aber die nächste frage aufwirft: wie erkläre ich dem deutschen finanzamt, was ein steuerfreies, jedoch die steuerklasse beeinflussendes weiterbildungsgeld ist, dass es in der form so in deutschland gar nicht gibt? :D

lieben gruß und dankeschön!

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