Ich wohne in AT, arbeite seit April 14 in DE. Ganz normaler 40 Stunden- Angestelltentätigkeit. Ich pendle täglich vom Wohnort zum Arbeitsort. Vor Aufnahme meiner Arbeit habe ich mich beim AT Finanzamt gemeldet und alles bekanntgegeben. Dann eine Nummer erhalten, Formular ausgefüllt und mit Dienstgeberbestätigung beim FA abgegeben. Nach ein paar Tagen Anruf vom FA, dass ich in DE steuerpflichtig bin, da mein Arbeitsort "außerhalb des Bereiches vom Abkommen" liegt.
Also dann in DE meine Daten gemeldet, worauf das deutsche Finanzamt gesagt hat, dass für mich AT zuständig ist. In DE ist man steuerpflichtig, "wenn man eine Adresse" in DE hat. In meinem Fall gibt es keine Adresse.
So ist der Stand. Ich bekomme jetzt mein Gehalt steuerfrei überwiesen. Meine Frage ist: Wer ist für die Abfuhr der Lohnsteuer verantwortlich? Ich, Dienstgeber? Fällt es dem Finanzamt auf, oder kann ich weiterhin hoffen, dass ich "durch den Rost gefallen" bin. |