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Verfasst von: Katrin am 19.12.2014 22:08
 


THEMA:  Verlustvortrag bei Einnahmen/Ausgabenrechner

Guten Abend,

stimmt es, dass wenn man zwei Einkünfte wie unselbständige Arbeit und selbständiger Nebenerwerb hat, dass man hier keinen expliziten Verlustvortrag macht? Der Verlust der Selbständigkeit wird mit dem unselbständigen Erwerb "gegengerechnet"?  Wie kann man sich das vorstellen/ausrechnen?

Danke für die Hilfe!

Verfasst von: Markus Trittenwein am 22.12.2014 13:25
 


THEMA:  Verlustvortrag bei Einnahmen/Ausgabenrechner

Hallo,

ja, das stimmt grundsätzlich. Dies ist sogar meist von Vorteil, weil man sofort den Verlust aus dem selbstständigen Nebenerwerb steuerlich verwerten kann.

Angenommen: EUR 20.000,00 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und EUR 2.000,00 Verlust aus der selbständigen Nebenerwerb münden in EUR 18.000,00 Gesamtbetrag der Einkünfte. Da man nun über den Lohnsteuerabzug für EUR 2.000,00 Einkommen "zu viel" Lohnsteuer abgezogen bekommen hat, dann kann man grundsätzlich mit einer Steuerrückerstattung rechnen.

schöne Grüße, Markus Trittenwein

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