Hallo,
ja, das stimmt grundsätzlich. Dies ist sogar meist von Vorteil, weil man sofort den Verlust aus dem selbstständigen Nebenerwerb steuerlich verwerten kann.
Angenommen: EUR 20.000,00 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und EUR 2.000,00 Verlust aus der selbständigen Nebenerwerb münden in EUR 18.000,00 Gesamtbetrag der Einkünfte. Da man nun über den Lohnsteuerabzug für EUR 2.000,00 Einkommen "zu viel" Lohnsteuer abgezogen bekommen hat, dann kann man grundsätzlich mit einer Steuerrückerstattung rechnen.
schöne Grüße, Markus Trittenwein |