Der Miete/Aufwandsentschädigung sind Essen, Wäsche, anteilige Strom- und Internetkosten etc. gegenzurechnen, ebenso anteilige Mietkosten oder AfA fürs Haus anteilig fürs Zimmer. Für eine einfache, jedoch steuerrelevante Aufstellung der Ausgaben nutzen Sie bitte die Beratung eines StB.
Ich bin sicher, dass da kein Gewinn herauskommt. Mit einer korrekten E/A-Rechnung werden Sie aber besser schlafen.
LG Johanna
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