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Verfasst von: Stefan F am 25.11.2014 12:25
 


THEMA:  Atelier steuerlich absetzbar bei mündlichem Mietvertrag?

Guten Tag!

Ich bin seit ein paar Monaten Berufsfotograf und möchte die Kosten für das Gemeinschaftsatelier, in dem ich arbeite, steuerlich absetzen. Dabei ist es so, dass es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, sondern nur eine mündliche Vereinbarung (es handelt sich um Untermiete). Ist die monatliche Überweisung ausreichend als Beleg für das Mietverhältnis? Oder verlangt das FA einen schriftlichen Mietvertrag?

MfG

Stefan F

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.11.2014 10:27
 


THEMA:  Atelier steuerlich absetzbar bei mündlichem Mietvertrag?

Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht nötig.

Wenn Sie aber umsatzsteuerpflichtig sind und die Vorsteuer abziehen wollen, dann brauchen Sie eine Rechnung über die Miete, dann sind die Überweisungen zu wenig.

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