Guten Tag!
Ich bin seit ein paar Monaten Berufsfotograf und möchte die Kosten für das Gemeinschaftsatelier, in dem ich arbeite, steuerlich absetzen. Dabei ist es so, dass es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, sondern nur eine mündliche Vereinbarung (es handelt sich um Untermiete). Ist die monatliche Überweisung ausreichend als Beleg für das Mietverhältnis? Oder verlangt das FA einen schriftlichen Mietvertrag?
MfG
Stefan F |