Die "moralische Verpflichtung" wird das FA wohl anerkennen. Begräbniskosten sind "außergewöhnliche Belastungen", ob sie sich jedoch steuerlich auswirken, hängt in erster Linie von der Höhe des eigenen Einkommens, Anzahl der Kinder und anderen außergewöhnlichen Belastungen ab. Tipp: unbedingt alles im selben Kalenderjahr bezahlen.
LG Johanna
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