Sie können sämtliche Fahrzeugkosten - in Ihrem Fall zu 90 % - gewinnmindernd geltend machen. Dadurch vermindern sich der steuerpflichtige Gewinn und in der Folge die Einkommensteuer und die Sozialversicherung.
Aber die Vorsteuer, die in allen Kosten enthalten ist, bekommen Sie für PKWs nicht rückerstattet.
Wir beraten Sie gerne:
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