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Verfasst von: Gerhard am 23.10.2014 21:18
 


THEMA:  Umsatzsteuergrenze: Soll/Ist-Besteuerung

Guten Tag,

ich bin Kleinunternehmer und habe bisher immer umsatzsteuerfrei Rechnungen gelegt. Dieses Jahr komme ich möglicherweise knapp an meine effektive Umsatzsteuergrenze von 41.400 (d.h. 30.000 + 15% Toleranz + 20% USt). Zählt für die Feststellung, ob ich die Grenze unter- oder überschritten habe das Datum der Rechnungslegung oder das Datum des Zahlungseingangs?

Wenn Kunden von mir, denen ich im Dezember 2014 Rechnungen lege, diese erst im Jänner 2015 bezahlen, hat das einen Einfluss auf meinen Gesamtumsatz 2014 und die Frage, ob ich in diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig gewesen bin?

Ab 2015 werde ich dann ohnehin für die USt optieren...

Vorab danke für die Antwort!

Gerhard

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.10.2014 13:29
 


THEMA:  Umsatzsteuergrenze: Soll/Ist-Besteuerung

Für die 41.400,-- zählt alle, was 2014 eingeht.

Wenn die Kunden 2015 zahlen, dann legen Sie besser die Rechnung 2015 mit Ust.

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