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Verfasst von: Alexander Ziervogel am 21.10.2014 11:58
 


THEMA:  Tennistrainer

Ich bin staatl. geprüfter TennisLehrer und Selbstständig. In den letzten 5 Jahren war ich immer unter dre 11.000 Grenze und musste keine Einkommensteuer zahlen. Habe viele Stunden für eine Academy gespielt und daher auch Honorarnoten geschrieben. Ab Oktober 2014 mache ich diese Sache nicht mehr. Zu meinem Glück bin ich jetzt bei einem Klub die sehr viele Kinder haben die alle bei mir Trainerstunden haben wollen. Habe jetzt einen Winterkurs gestartet und daher kommt derzeit sehr viel Geld herein. Meine Frage bezieht sich auf die Versteuerung. Bis September dieses Jahres habe ich schon 14.000€ an HN von der Academy bekommen. Mit dem jetzigen im Oktober eingenommenen Geld komme ich auf ca. 26.000€.  Kann ich bei der Einkommensteuererklärung einen Teil auch erst 2015 in die ES-Erklärung reinrechnen. Weiters habe ich Platzausgaben da ich ja die gemieteten Plätze auch zahlen muss. Sind das normale Ausgaben? Wie soll ich die in der ES-Erklärung deklarieren? Bitte um Hilfe, danke!

 

lg

 Alex

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.10.2014 12:14
 


THEMA:  Tennistrainer

Sie müssen alles, was Sie in einem Kalenderjahr einnehmen, auch in diesem Jahr versteuern.

Eventuell können Sie Einnahmen erst im nächsten Jahr beziehen. Das ist aber nicht ganz legal.

Natürlich können Sie die Platzmieten von der Steuer absetzen. Es gibt noch viel mehr Dinge, die Sie absetzen können.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie sozialversicherungspflichtig werden! Wenn Sie sich nicht bis Jahresende bei der SVA melden, dann müssen Sie 9% Strafe bezahlen.

Wenn Ihr Umsatz weiter so steigt, werden Sie ab 2015 womöglich umsatzsteuerpflichtig.

Ich biete Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an:

www.steuerberatung-weiss.at

Terminvereinbarung unter:

01 533 16 37

 

Verfasst von: Alex am 24.10.2014 08:55
 


THEMA:  Tennistrainer

Danke, bin schon seid 2009 bei der SVA gemeldet, daher kenne ich die Sachlage. Danke für die Infos!

lg

 

Verfasst von: Alex am 04.11.2014 12:25
 


THEMA:  Tennistrainer

Habe noch eine Frage: wenn ich Erfüllungsgehilfen als Einzelunternehmer habe. Kann ich diese Ausgaben beim Steuerausgleich als Betriebsausgaben rechnen. Sprich beim Steuerausgleich abschreiben????

lg

 

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