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Verfasst von: Martina B. am 17.10.2014 00:58
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze?!

Hallo, 

ich werde dieses Jahr knapp an die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer kommen, vielleicht auch knapp drüber.

Meine Fragen:

1.) Wäre das ein Problem, wenn ich nicht über 15% drüber komme. Das darf man ja glaub ich einmal innerhalb von 5 Jahren?

 

2.) Was mach ich nächstes Jahr? Bin mir sehr sicher, dass ich dann drüber kommen werde. Muss ich das dann am Jahresanfang beim Finanzamt anmelden? Macht das was, dass ich bereits einmal zur Umsatzsteuer optiert habe und das dann wieder rückgängig gemacht habe, da mir klar wurde, dass ich im ersten Jahr die Grenze doch nicht packe?

 

Zusatz falls mir hierzu auch jemand eine Antwort hat:

Bis wann muss man die SVA Nachbemessung bezahlen? Im nächsten Jahr bis wann? Hab auch mal gelesen, das z.B. im 4. Jahr für das 1. Jahr nachgezahlt, im 5. für das 2. usw. werden muss! Ist das korrekt?

 

Hoffe, jemand kann mir ein bisschen helfen - Danke!!!

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.10.2014 12:09
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze?!

1.) richtig

2.)am besten Sie holen sich noch im Dezember eine UID Nr, damit Sie die Rechnungen ab Jänner gleich korrekt ausstellen können.Es ist kein Problem, wenn Sie die Optierung schon einmal zurückgezogen haben.

Sie müssen dann auch 1/4 jährl. UVas abgeben.

Die SVA wird fast immer in dem Jahr nachverrechnet,das auf das Jahr der Bescheiderlassung folgt.

 

Wir beraten Sie gerne:

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