Verfasst von:
Manfred Schön am
28.09.2014 17:04
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THEMA: Freier Dienstvertrag - Umsatzsteuer-Identifiaktionsnummer beantragen |
Hallo
Ich arbeite als freier Dienstnehmer und muss da ich zuviel Umsatz habe Umsatzsteuer verrechnen und daher eine Umsatzsteuer-Identifiaktionsnummer beantragen.
Das geht doch mit den Formular U15 .
Was muss ich bei Punkt 1 und 2 ankreuzen ? Da komme ich nicht klar.
Danke für Ihre Hilfe.
beste Grüße
Manfred Schön |
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Verfasst von:
Johanna am
28.09.2014 19:06
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THEMA: Freier Dienstvertrag - Umsatzsteuer-Identifiaktionsnummer beantragen |
Für Umsätze im Inland, also Rechnungen an österreichische Unternehmer, benötigt man keine UID-Nummer. Ab einem Umsatz von 30.000,- muß man die Umsatzsteuererklärung abgeben bzw. schon vorher die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Eine UID-Nummer und damit den Antrag U 15 benötigt man nur, wenn man Rechnungen an Unternehmer (nicht an Privatpersonen) innerhalb der EU ausstellt. Für Drittländer ist das ebenfalls nicht nötig.
LG Johanna |
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Verfasst von:
Manfred Schön am
29.09.2014 06:09
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Verfasst von:
Johanna am
29.09.2014 21:30
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Verfasst von:
Manfred Schön am
30.09.2014 08:10
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THEMA: Freier Dienstvertrag - Umsatzsteuer-Identifiaktionsnummer beantragen |
Hallo.
Sorry vielleicht habe ich eine Denkfehler aber ich dachte sobald ich eine Rechung mit Umsatzteuer austelle muss ich eine UID als Rechnungsteller draufschreiben.
Ich dachte die Grenze von €10.000.-- gilt nur für die UID des Rechnungsempängers, die bei Beträgen darüber auch angeführt werden muss.
Umsatzsteuer muss ich verrechnen da ich über die €30.000.-- komme.
Der Kunde wünscht auf jedenfall eine UID-Nummer auf der Honorarnote.
Jetzt bitte nochmals meine Frage : Was muss ich auf dem Forular U15 auswählen ?
Ich Arbeite als freier Dienstnehmer bei einer einzigen Firma und stellen monatlich Honorarnoten im Bereich von €1000.-- bis €6000.-- aus.
In der Jahressumme komme ich auf jedenfall über die €30.000.--
Als Branchenkennzahl habe ich die 749 ( Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten ) angeführt.
Danke für Ihre Hilfe.
Sollten Sie noch Informationen benötigen versuche ich diese zu beschaffen.
beste Grüße
Manfred Schön
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Verfasst von:
Johanna am
30.09.2014 12:12
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THEMA: Freier Dienstvertrag - Umsatzsteuer-Identifiaktionsnummer beantragen |
Wenn Ihr Auftraggeber Österreicher (oder Schweizer, Amerikaner, ...) ist, ist seine Forderung nach einer UID-Nummer nicht gesetzeskonform.
Ist Ihr Auftraggeber Deutscher, Italiener, Slowene, Spanier, Franzose, ... dann kreuzen Sie 2.5 an (grenzüberschreitend erbrachte Leistungen). Auch wenn Sie die Leistung in Österreich erbringen, so erfolgt sie innergemeinschaftlich, also an einem Kunden aus einem anderen EU-Land und somit grenzüberschreitend.
Wenn Sie Ihren österreichischen Auftraggeber trotzdem zufriedenstellen wollen, kreuzen Sie 2.3 an (Verzicht auf die Erwerbschwelle). Vielleicht haben auch Sie einen Vorteil davon: Wenn Sie Bücher und Fachliteratur in Deutschland kaufen, geben Sie im Geschäft (Onlineshop) Ihre UID-Nummer an, bezahlen die Rechnung netto, und zahlen statt der 19%igen MWSt. dem österreichischen FA nur 10 % USt.
LG Johanna |
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Verfasst von:
Manfred Schön am
30.09.2014 21:20
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THEMA: Freier Dienstvertrag - Umsatzsteuer-Identifiaktionsnummer beantragen |
Schönen guten Abend.
Danke für Ihre Hilfe.
Was ich aber immer noch nicht verstehe, dass ich nicht Umsatzsteuerpflichtig bin und UID brauche ?
In allen Unterlagen die ich vom WKO, AK und BMF runtergeladen habe steht dass man über 30000.-- Umsatz auf jedefall Rechnungen ( und auch Honorarnoten als freier Dienstnehmer ) mit Umsatzsteuer und aufgeführter UID stellen muss ?
Sie schreiben, dass das nur zutrifft wenn man für Firmen im EU-Ausland arbeitet .
War das schon immer so ? Oder ist Das neu ? Kann ich das wo nachlesen ?
Danke und beste Grüße
Manfred Schön |
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Verfasst von:
Johanna am
01.10.2014 07:23
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THEMA: Freier Dienstvertrag - Umsatzsteuer-Identifiaktionsnummer beantragen |
Doch, Sie sind umsatzsteuerpflichtig. Sie stellen Rechnungen mit USt. aus und müssen diese natürlich abführen. sie haben über 30000,- netto bzw. 36000,-- brutto Umsatz und müssen dies tun. Zusätzlich muß die Rechnung alle Merkmale einer umsatzsteuergerechten Rechnung haben, also keine einfache Zahlungsbestätigung.
Bei Rechnungen über 10.000,- ist zwar die UID-Nummer anzuführen, was bei Ihnen ja nicht der Fall ist, und dient nur zu Kontrollzwecken.
Bei grenzüberschreitenden B2B-Rechnungen stellen Sie die Rechnung netto aus und der Unternehmer bezahlt Ihnen den Nettobetrag, die USt. jedoch in der Höhe seines Landes an sein FA. Zur Kontrolle melden Sie alle Lieferungen und Leistungen in die EU per ZM ans FA, wo Sie nochmals Betrag und UID-Nummer des Kunden angeben.
LG Johanna
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