Ein Freier Dienstnehmer arbeitet wie ein Unsebstständiger, bekommt das Arbeitsgerät gestellt, arbeitet auf Abruf oder hat freie Zeiteinteilung, hat meist nur einen Dienstgeber/Auftraggeber und ist durch ihn GKK-versichert (im konkreten Fall zahlt der Dienstgeber die Unfallversicherung und den DG-Anteil der SV; für Sie fällt bei 360,-/M. keine SV an).
Auf Honararbasis ist man Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freier Selbstständiger. In Ihrem Fall fällt auch keine SV an, sie zahlen nur die UV. Sobald Sie eine Tätigkeit regelmäßig und in Gewinnabsicht ausüben, müssen sie sich anmelden. WKO und SVA helfen ihren weiter.
LG Johanna |