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Verfasst von: Andrea am 18.09.2014 14:36
 


THEMA:  Rechnung privat ausstellen oder doch über Verein?

Ich bin als Tagesmutter tätig und ganz normal beim Verein angestellt, dh. ich erhalte mein Gehalt über den Verein monatlich ausbezahlt. Das Essen (Jause, Mittagessen, Getränke) wird mit den Eltern separat monatlich abgerechnet, da das Kinder/die Kinder unterschiedlich oft essen. Somit bezahlen die Eltern das Essensgeld mtl. bei der Tagesmutter.

Was ist, wenn die Eltern nun einen Rechnungsbeleg von mir anfordern, da sie ja auch das Essensgeld für die Arbeitnehmerveranlagung als Kinderbetreuungskosten absetzen können. Darf ich einen mtl. Beleg als Privatperson ausstellen? Wenn ja, wie oft und in welcher Höhe?

 

Danke im Voraus!

Verfasst von: Johanna am 18.09.2014 19:49
 


THEMA:  Rechnung privat ausstellen oder doch über Verein?

Sie können und dürfen immer einen Beleg ausstellen, um Ihrem Gegenüber eine Zahlung zu bestätigen. Geldflüsse sollen immer belegbar sein, egal ob beruflich oder im privaten Bereich.

Es ist jedoch ein Irrglaube, dass allles, was mit der Kinderbetreuung zusammenhängt, absetzbar ist, sondern nur der Mehraufwand im Vergleich zu anderen Eltern. Und Kinder essen immer, ob daheim oder bei der Tagesmutter.

Verfasst von: Andrea am 22.09.2014 11:48
 


THEMA:  Rechnung privat ausstellen oder doch über Verein?

Nun gut, Danke! Das heißt ich darf immer einen Beleg als Privatperson austellen bzw. in diesem Fall als Tagesmutter. Und diese wiederkehrenden Einnahmen müssen nicht in irgendeiner Form versteuert werden?

Und bzgl. des Essen: Das bedeutet, dass die Eltern diese Arte der Kinderbetreuungskosten - also die Verpflegung - nicht absetzen können? Schon oder?

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