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Verfasst von: Student am 29.07.2014 19:20
 


THEMA:  Werkvertrag - km-Geld

Guten Tag,

ich bin dezeit neben meinen Studium, mit einem Werkvertrag, für ein Unternehmen tätig. Ich fahre mit dem Auto zur Firma da ich in Wien wohne und das Unternehmen außerhalb von Wien liegt (ca 58km).

Ich führe auch schon ein Fahrtenuch. Meine Fragen wären:

Ist die Fahrt Nachhause auch absetzbar in Verbindung mit der Tätigkeit ?

Wenn ja möchte ich noch wissen ob die km von der Heimfahrt auch abgesetzt werden können wenn ich nicht Nachhause fahre sondern z.B. direkt zu Uni ?

 

lg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.07.2014 13:39
 


THEMA:  Werkvertrag - km-Geld

Da Sie selbständig tätig sind,können Sie auch die Fahrten nach Hause geltend machen.

Sie können alle beruflichen Fahrten absetzen.

Da die Aufwendungen für Ihr Studium auch absetzbar sind, können Sie auch die Fahrten auf die Uni geltend machen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Student am 02.08.2014 20:39
 


THEMA:  Werkvertrag - km-Geld

Ich bedanke mich für diese schnelle Antwort.

 

Ich wollte noch ein Detail wissen, welches ich leider bei meinen Recherchen nicht gefunden habe.

Wenn ich bereits ein Fahrtenbuch führe, muss ich trotzdem die Rechnungen vom Tanken usw. behalten ?

Außerdem fahre ich bei meinen Heimweg meistens eine Umfahrung von 10km damit ich den Berufsverkehr in Wien meide, kann ich dies problemlos ebenfalls absetzen?

Sind die Angaben der Uhrzeit jeder Fahrt ebenfalls pflicht ?

 

 

Verfasst von: Johanna am 03.08.2014 15:35
 


THEMA:  Werkvertrag - km-Geld

Je vollständiger die Unterlagen (Fahrtenbuch, Uhrzeiten, Rechnungen), desto besser. Besonders wenn man "mehr" absetzen will.

Ein Umweg ist legitim, wenn Sie dadurch Zeit und Nerven sparen. Was zu beweisen wäre.

LG Johanna

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