Da Sie neben den unselbstständigen Einkünften vermutlich über 730,- Gewinn im Jahr erzielt haben, sind sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. (Verpflichtung bei mehreren Einkünften gleichzeitig)
In Ihrem speziellen Fall sollten Sie auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben, weil Sie vermutlich in den 3 Monaten der Vollzeitbeschäftigung Lohnsteuer gezahlt haben, die rückerstattet werden könnte.
LG Johanna |