Ich hätte folgende Frage an Sie: In den Vorjahren war ich einkommenssteuerpflichtig, da ich neben einem lohnsteuerpflichtigen Einkommen aus unselbstständiger Arbeit auch mehr als 730 € Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hatte. Im vergangenen Jahr 2013 habe ich allerdings aus unselbstständiger Tätigkeit nicht lohnsteuerpflichtiges Einkommen bezogen und aus selbstständiger Tätigkeit (Werkvertrag) weniger als 1.000 Euro dazu verdient. Meine Fragen dazu wären: a) Könnte ich jetzt einen Antragswechsel auf eine Arbeitnehmerveranlagung machen? b) Oder soll ich trotz des nicht einkommensteuerpflichtigen Einkommens bei der Einkommenssteuererklärung bleiben? Macht es steuerlich einen Unterschied? b) Bei Wechsel der Erklärung und neuerlicher Einkommenssteuerpflicht in ein paar Jahren: kann ich dann einfach wieder retour wechseln?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
22.07.2014 12:03