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Verfasst von: Lukas am 21.07.2014 16:27
 


THEMA:  VERF24 - Werkstudent

Guten Tag,

ich arbeite seit diesem Monat als Werkstudent und wollte mich jetzt beim Finanzamt melden.

Jetzt bin ich mir bei manchen Fragestellungen nicht sicher:

-Ort der Berufsausübung/Ort der Geschäftsleitung : derzeit fahre ich zu der Firma raus wo ich arbeite, also einfach der Firmensitz ? es ist in späterer Folge dann so gedacht, dass ich teilweise meine Tätigkeit auch von Zuhause aus ausübe.

-Ich bin/war bereits steuerlich erfasst: zählt auch eine Arbeitnehmervanlagung aus der Vergangenheit ?

-Anzahl der im Betrieb (voraussichtlich) Anzahl beschäftigten Arbeitnehmer/inne: da ich niemanden einsellen werde frage ich mich ob ich mich selber mitzählen muss ? -> 1 oder 0 ?

->Meine Einnahmen schätze ich dieses Jahr auf 8000 - 9000eur und den Gewinn auf 4500eur, ich möchte keine Umsatzsteuer verrechnen bei meinen Hnorarnoten da ich unter den 30 000eur bin. In diesem Fall trifft folgender Punkt zu:

Unternehmer/innen, die ausschließlich Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, bzw. die ihre Umsätze gemäß
§ 2 2 Umsatzsteuergesetz 1994 (Durchschnittssatzbesteuerung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) versteuern, werden
ersucht, den Vordruck U 1 5 (Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) dem Fragebogen ausgefüllt anzuschließen, falls
sie eine UID-Nummer für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.Den übrigen Unternehmer/innen wird eine UID-Nummer von Amts wegen erteilt
 
Bei der Fragestellung bin ich mir nicht sicher ob ich in meinem Fall mit JA oder NEIN antworten muss.
 
würde mich über Hinweise freuen!
 
MfG
 
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.07.2014 17:28
 


THEMA:  VERF24 - Werkstudent

Ort d. Geschäftsleitung ist in diesem Fall Ihr Wohnsitz

Sie können bei "Steuernummer" Ihr Steuernummer aus d. ANVA angeben.

Anzahl d. Beschäftigten ist NULL

Keinen Antrag auf UID stellen.

 

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