Guten Tag,
ich arbeite seit diesem Monat als Werkstudent und wollte mich jetzt beim Finanzamt melden.
Jetzt bin ich mir bei manchen Fragestellungen nicht sicher:
-Ort der Berufsausübung/Ort der Geschäftsleitung : derzeit fahre ich zu der Firma raus wo ich arbeite, also einfach der Firmensitz ? es ist in späterer Folge dann so gedacht, dass ich teilweise meine Tätigkeit auch von Zuhause aus ausübe.
-Ich bin/war bereits steuerlich erfasst: zählt auch eine Arbeitnehmervanlagung aus der Vergangenheit ?
-Anzahl der im Betrieb (voraussichtlich) Anzahl beschäftigten Arbeitnehmer/inne: da ich niemanden einsellen werde frage ich mich ob ich mich selber mitzählen muss ? -> 1 oder 0 ?
->Meine Einnahmen schätze ich dieses Jahr auf 8000 - 9000eur und den Gewinn auf 4500eur, ich möchte keine Umsatzsteuer verrechnen bei meinen Hnorarnoten da ich unter den 30 000eur bin. In diesem Fall trifft folgender Punkt zu:
Unternehmer/innen, die ausschließlich Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, bzw. die ihre Umsätze gemäß
§ 2 2 Umsatzsteuergesetz 1994 (Durchschnittssatzbesteuerung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) versteuern, werden
ersucht, den Vordruck U 1 5 (Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) dem Fragebogen ausgefüllt anzuschließen, falls
sie eine UID-Nummer für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.Den übrigen Unternehmer/innen wird eine UID-Nummer von Amts wegen erteilt
Bei der Fragestellung bin ich mir nicht sicher ob ich in meinem Fall mit JA oder NEIN antworten muss.
würde mich über Hinweise freuen!
MfG
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