da jeder die hälfte die kaufpreises bezahlt hat, dann kann grundsätzlich jeder die hälfte vom kaufpreis davon als sonderausgaben ansetzen. jedoch gibt es einen maximalbetrag von jeweils EUR einem Viertel von 2.920 p.a. und Person. Steuerlich wirksam wird davon aber ein Viertel. Also max. EUR 730,00 pro Person reduzieren die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer 2011. Bei einem höheren Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte von 36.400 bis 60.000) wird dies eingeschliffen. Ab EUR 60.000 hat das steuerlich keinen Effekt mehr.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich am besten über e-mail.