Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dürfen in dem Staat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt (Belegenheitsstaat). Dazu zählen vor allem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Liegenschaftsvermögen.
Die Mieteinnahmen meiner Berliner Wohnung betragen ca. 10.000€ im Jahr. Sind diese Einnahmen in AT oder DE zu versteuern? Ich habe in DE keine sonstigen Einkünfte. Falls in DE: Wie hoch ist der zu erwartende Steuersatz?
Verfasst von:
Mag. Selim Karabece am
10.08.2012 12:10
Sie haben Recht, die Vermietung ist in Deutschland zu besteuern. Die Einkünfte in Deutschland werden jedoch in Östeerreich für die Berechnung Ihres Steuersatzes herangezogen.
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