Ich ersuche um Information, ob es besondere Formvorschriften bei der Ausstellung von Honorarnoten gibt, die über die Bestimmungen des § 11 UStG hinausgehen. Insbesondere interessiert mich, ob die Honorarnote durch den Leistenden unterschrieben werden muss.
Danke, mfG Andrea Kettinger
Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
09.07.2012 16:46
Ich dachte, dass im Hintergrund zum Forumseintrag meine E-Mail-Adresse hinterlegt wäre, da ich diese beim Posting selbst angeben musste. Ich möchte diese eigentlich nicht so gerne online stellen. Ich brauche auch gar kein Muster, sondern hauptsächlich die Beantwortung, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung (so es eine gibt), eine Honorarnote unterschrieben werden muss.