Seit kurzer Zeit bin ich geringfügig selbstständig (umsatzsteuerfrei) und bin zugleich auch beim AMS gemeldet(hoffentlich nur noch vorübergehend und strebe es an, von meiner Selbstständigkeit leben zu können).
Natürlich muss ich jetzt zu jedem Monatsende dem AMS eine Erklärung zukommen lassen, in der ich mein "Einkommen brutto" und den "Umsatz (ohne Umsatzsteuer)" bekanntgeben soll. Nun meine Frage dazu, da ich mir nicht zu 100% sicher bin: Was darf man genau unter "Einkommen brutto" und "Umsatz (ohne Umsatzsteuer)" verstehen bzw. was muss ich darunter anführen?
Ich freue mich über Ihre Antwort und es wäre mir sehr geholfen! Vielen Dank!
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
04.07.2012 12:22
"Unter Einkommen (brutto) versteht das AMS die Summe der Einnahmen abzüglich sämtlicher betriebsbedingter Ausgaben, allerdings inklusive der Sozialversicherungsbeiträge."
Meine Frage dazu: Ist die Summe (Einnahmen - Ausgaben) nun inklusive oder exklusive der Sozialversicherungsbeiträge? Der oben angeführte Satz sorgt für Verwirrung bei mir.