Jedoch stellt sich nun die Frage ob ich mich als Kleinstunternehmer einstufen lasse. Ich kann nämlich nicht sagen wieviel Umsatz mein Projekt einbringen wird.
Wenn ich mich nun als Kleinstunternehmer einstufen lasse aber dann im laufenden Jahr über die Gewinngrenze komme, entstehen für mich höhere Kosten als wenn ich mich schon von Beginn an als normalen Unternehmer einstufen hätte lassen? Oder muss nur nachgezahlt werden.?
mfg matthias
Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
06.03.2012 16:44
Wenn Sie aus einer anderen Tätigkeit versichert sind und Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Gewinn die Grenze von ca. 4.500 Euro übersteigt, ist es möglich, sich bei der SVA als Kleinstunternehmer zu melden. Erst wenn aufgrund Ihres Einkommensteuerbescheides feststeht, dass Sie mehr verdient haben, werden die Beiträge samt einem Zuschlag von 9,3% vorgeschrieben.