Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland
Italien
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: naomi am 20.07.2010 10:23
 


THEMA:  Krippenbau
Ein Bekannter ist Krippenbauer...bis jetzt war es sein Hobby...nun möchte er es anmelden, weil Aufträge rein flattern...er wird auf jeden Fall mit dem Gewinn unter der Geringfügikeit bleiben.

Ich denke aber, dass es sich hier nicht um Handwerk handelt, sondern um Kunstgewerbe.

Wo und wie muss er sich da anmelden?
Wie ist die Vorgehensweise?

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.07.2010 10:11
 


THEMA:  Krippenbau
Liebe Frau Naomi,

Es ist vermutlich ein "Kunsthandwerk" aber ich würde es schon als gewerbliche Tätigkeit sehen, zumal - so wie Sie schreiben - die Aufträge herein flattern. Und genau daran unterscheiden sich Künstler und gewerbliche Tätigkeit. Vor allem, wenn er sich auf Krippenbau spezialisiert hat, sehe ich eine Anmeldung als Künstler schwer haltbar.

Anmeldung muss somit erfolgen bei der Wirtschaftskammer zur Erlangung eines GEwerbescheines, bei der SVA für die Sozialversicherung mit gleichzeitigem Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit und beim Finanzamt.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenlose Erstberatung

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
Code:
 
  Ihre IP Adresse 38.107.191.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.