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Verfasst von: Maxko am 17.07.2010 14:04
 


THEMA:  Unselbständig und Selbständig GSVG Meldung
Hallo!

Ich habe ein jährliches unselbständiges Einkommen von €70.000,00 und möchte nun auf Werksvertragsbasis ohne Gewerbeschein selbständig arbeiten. Der jährliche Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit sollte unter € 4.000,00 liegen. Muss ich diese Tätigkeit bei der GSVG melden? Wenn ja - mit welchen Versicherungsbeiträgen muss ich rechnen? Muss ich ausser dem Finanzamt sonst jemanden davon in Kenntnis setzen?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Max
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.07.2010 06:12
 


THEMA:  Unselbständig und Selbständig GSVG Meldung
Lieber Herr Max,

Ja, Sie müssen sich bei der GSVG melden - stellen gleichzeitig einen Antrag auf Differenzvorschreibung UND einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung wegen Geringfügigkeit. Es fallen dann ca. EUR 8,-- für die monatliche Unfallversicherung an.

Sie müssen darüber hinaus die Wirtschaftskammer fragen, ob Sie einen Gewerbeschein benötigen (ist fast immer der Fall) und sich beim Finanzamt melden (Verf24 ausfüllen).

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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