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Verfasst von: Andreas am 28.02.2010 12:12
 


THEMA:  Neues Notebook
Hallo!

Mein alter PC ging nach 2,5 Jahren Abschreibung im Oktober 2009 kaputt, dann habe ich mir einen neuen gekauft. Kann ich den alte PC in der Steuererklärung für 2009 komplett abschreiben (also eh nur den Anteil der beruflichen Nutzung), oder geht mir das letzte Halbjahr verloren?

Danke & lg,
Andreas
Verfasst von: Thomas am 28.02.2010 16:07
 


THEMA:  RE: Neues Notebook
Ist doch egal ob er kaputt ist oder nicht. Anschaffungen für den Betrieb kann man immer und auch Anteilig abschreiben. Selbst wenn man 20 Notebooks hat, solange man erklären kann wofür man die braucht. Also die Rechnung ganz normal in die BH und den geschäftlichen Teil abschreiben.
LG
Verfasst von: Mag.Veronika Weiss am 28.02.2010 20:32
 


THEMA:  RE: Neues Notebook
Sie können die Ganzjahresabschreibung für 2009 geltend machen und den Rest schreiben Sie unter dem Titel "Buchwert ausgeschiedener Anlagen" ab.
Verfasst von: Andreas am 03.03.2010 20:43
 


THEMA:  RE: Neues Notebook
Danke!

Ist überigens kein Betrieb, sondern für unselbständige Tätigkeit. Sollte aber keinen Unterschied machen?

lg
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